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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Notebook-Chirurg UG; gültig für Notebook-Reparaturdienstleistungen


1Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Reparatur- und Leistungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Notebook-Chirurg UG im Bereich Notebookreparaturen. Entgegenstehende Einkaufs- oder Lieferbedingungen werden auch durch Auftragsannahme nicht anerkannt.

1.2 Notebook-Chirurg UG behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, allen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfe Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

1.3 Telefonische Auskünfte sind unverbindlich und erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Ausgenommen hiervon sind vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

1.4 Die Notebook-Chirurg UG verpflichtet sich nicht zur Prüfung etwaiger garantierechtlicher Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hersteller.

2Auftragserteilung

2.1 Aufträge werden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich erteilt. Durch Absenden oder Erteilen eines Reparaturauftrages erkennt der Kunde die Verbindlichkeit der Beauftragung an.

2.2 Der Auftrag gilt im Rahmen des vom Kunden gewählten Reparaturumfangs und der abgegebenen Fehlerbeschreibung automatisch als genehmigt. Damit autorisiert der Kunde die Notebook-Chirurg UG alle Arbeiten durchzuführen, die für die einwandfreie Instandsetzungen des Notebooks notwendig sind.

2.3 Die Notebook-Chirurg UG ist nicht verpflichtet den Gegenstand über die Fehlerbehebung hinaus auf alle möglichen Fehler und Fehlfunktionen zu prüfen.

2.4 Erteilt der Kunde eine Reparaturfreigabe, kann die Notebook-Chirurg UG bis zum Erreichen der Freigabegrenze unmittelbar tätig werden. Übersteigt der voraussichtliche Reparaturpreis die Freigabegrenze informiert die Notebook-Chirurg UG den Kunden vor Instandsetzung über die voraussichtlichen Kosten. Der Kunde entscheidet dann, ob er die Reparatur durchführen lassen möchte oder nicht.

3Reparaturdurchführung

3.1 Reparaturtermine werden nur unverbindlich gegeben, da Sie je nach Fehlerumfang und Verfügbarkeit der Ersatzteile starken Schwankungen unterliegen können.

3.2 Jede Reparatur und auch jeder Kostenvoranschlag bedeutet einen Eingriff in den Reparaturgegenstand. Daher ist es nicht in jedem Fall möglich, den Zustand wieder so herzustellen wie er vor dem Eingriff geherrscht hat. Der Kunde hat daher kein generelles Recht auf Widerherstellung des Originalzustandes.

3.3 Getauschte Teile gehen - wenn nicht bei Auftragserteilung schriftlich etwas anders vereinbart wurde - in das Eigentum der Werkstatt über. Wir bitten daher unsere Kunden darauf zu achten, dass defekte Teile rechtzeitig angefordert werden!

3.4 Die Notebook-Chirurg UG ist grundsätzlich berechtigt auch Subunternehmer in die Auftragserfüllung mit einzubinden.

4Zahlungsbedingungenen

4.1 Um das Ausfallrisiko zu begrenzen werden Reparaturen ausschließlich gegen Vorkasse, Paypal oder Nachnahme durchgeführt. Für Firmenkunden und Kunden, die mindestens 3 erfolgreiche Reparaturvorgänge mit uns abgewickelt haben, können abweichende Regelungen getroffen werden. Solche Regelungen bedürfen grundsätzlich einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

4.2 Der Rechnungsbetrag wird unmittelbar nach Rechnungsstellung an den Kunden fällig. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist die Notebook-Chirurg UG berechtigt, das Notebook bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten. Die Geltendmachung eines Vollzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

5Aufbewahrung und Abholung

5.1 Wird ein Notebook trotz mehrfachen Anmahnens nicht ausgelöst (3-fache erfolglose Mahnung) geht die Notebook-Chirurg UG davon aus, dass der Kunde das Interesse an dem Notebook verloren hat. Die Notebook-Chirurg UG ist in einem solchen Falle, unter Einhaltung einer 3 monatigen Lagerfrist, dazu berechtigt, das Notebook in den eigenen Bestand aufzunehmen und anderweitig zu verwerten (Erlöschen der Aufbewahrungsfrist).

5.2 Während der erweiterten Aufbewahrungsfrist (beginnend 4 Wochen nach Rechnungsstellung) haftet die Notebook-Chirurg UG nur im Rahmen von grober Fahrlässigkeit für Beschädigungen oder Verlust des Gerätes. Zudem behält sich die Notebook-Chirurg UG vor, während dieses Zeitraumes 4 ? Lagerkosten pro Woche in Rechnung zu stellen.

6Gewährleistungen

6.1 Die Notebook-Chirurg UG gibt eine Gewährleistung von 12 Monaten auf die ausgetauschten Teile und durchgeführten Reparaturarbeiten, beginnend mit der Benachrichtigung über die Fertigstellung des Gerätes.

6.2 Im Reklamationsfalle beschränkt sich das Recht des Kunden auf Nacherfüllung.

6.3 Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind, Folgeschäden aus gerätebedingten Mängeln und verschleisbedingte Schäden. Auch Schäden, die trotzt gleicher Fehlersymptome andere Ursache haben, fallen nicht unter die Gewährleistung. Für Software- und Datenüberspielungen sowie für Datenverluste übernehmen wir ebenfalls keine Gewähr.

6.4 Alle Ansprüche des Kunden verjähren nach 12 Monaten soweit dieser Regelung nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

7Haftung

7.1 Die Notebook-Chirurg UG haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

7.2 Werden Schäden geltend gemacht, ist die Notebook-Chirurg UG zur kostenfreien Instandsetzung oder zum Ersatz berechtigt. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, kann die Notebook-Chirurg UG auch den Zeitwert des Gerätes ersetzen (Wert zum Tage der Beschädigung).

8Datensicherheiten

8.1 Die Notebook-Chirurg UG übernimmt keine Gewähr für Daten oder Software, die mit dem Gerät eingesendet wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Datensicherung Aufgabe des Kunden ist.

8.2 Sollte eine Festplatte im Rahmen des Reparaturauftrages getauscht werden, sind wir nicht zur Aufbewahrung verpflichtet. Wünscht der Kunde bei Austausch die Rückgabe der Festplatte so hat er dieses rechtzeitig schriftlich mit zu teilen.

9Datenschutzbestimmungen

9.1 Die Notebook-Chirurg UG hält sich strikt an die Regeln des Datenschutzes.

9.2 Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben, wie Sie zu einer reibungslosen Reparaturabwicklung erforderlich sind. Wir speichern Ihre Daten daher nur zum Zwecke der internen Kundenverwaltung und versichern, dass Ihre Daten in keinem Fall an Dritte weitergegeben oder gar verkauft werden.

9.3 Ausgenommen hiervon ist lediglich die Weitergabe der Adressdaten zum Zwecke der Transportabwicklung. In diesem Falle sind Ihre Daten durch umfangreiche Daten Schutzbestimmungen unseres Versenders ebenfalls geschützt (siehe hierzu z.B. Auszug aus den Datenschutzbestimmungen des DPD Paketdienstes unter den AGB Vereinbarungen und der DHL-Deutschland)

9.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die von uns übermittelten Daten auch per E-Mail zugesandt werden können.

10Sonstiges

10.1 Die Vertragsbeziehungen unterliegen bei ausländischen Kunden deutschem Gesetz.

10.2 Gerichtsstand ist ausschließlich der Geschäftssitz der Notebook-Chirurg UG für alle mittelbar oder unmittelbaren sich ergebenden Streitigkeiten (Gerichtsstand: Bonn).

10.3 Sollten Bestimmungen dieser AGB Vereinbarung gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben die übrigen Punkte der Vereinbarung unberührt. Die zu ersetzende Passage wird im Ursprungssinn unter Einklang der aktuellen Gesetzgebung interpretiert.


Bonn, den 01.11.2010

(PDF)


Wir reparieren u.a. Modelle
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